Viele Begriffe aus dem Bereich der Telekommunikation sind auf den ersten Blick zunächst etwas unverständlich oder verwirrend. Dazu gehört auch der Ausdruck Rufnummernportierung, den wir in den folgenden Absätzen genauer erklären wollen und zeigen, worauf Sie besonders achten müssen.
Was verbirgt sich hinter dem Wort?
Die deutsche Übersetzung heißt schlicht und einfach Rufnummernmitnahme. Es bedeutet, dass der Kunde das Recht hat, bei einem Anbieterwechsel seine alte Nummer zu dem neuen Anbieter mitzunehmen.
Die gesetzliche Grundlage besteht darin, dass die Bundesnetzagentur und bereits deren Vorgängerbehörde festlegte, dass die Telefonnummer, die an die Kunden vergeben wird, dessen Eigentum auf Lebenszeit ist und nicht dem Anbieter gehört. Bei einem Anbieterwechsel hat der Kunde deswegen das Recht auf Rufnummernportierung. Im Bereich Mobilfunk wird diese Möglichkeit seit 2002 angeboten und wird abgekürzt als MNP (mobile number portability) bezeichnet. Bei der Rufnummernportierung wird nicht nur die eigentliche Telefonnummer übernommen, sondern auch die Vorwahl des alten Anbieters.
Wie funktioniert die Rufnummernportierung?
Im Prinzip ist eine Rufnummernmitnahme nur bei Vertragsende möglich. Dafür muss der Kunde seinen bestehenden Vertrag schriftlich kündigen. Sobald die Kündigung beim alten Anbieter eingetroffen ist, schickt dieser eine schriftliche Bestätigung an den Kunden. Mit dieser Bestätigung als Nachweis kann der Kunde einen Antrag auf Rufnummernportierung stellen. Oft wird der vom neuen Anbieter auch automatisch an den Kunden geschickt. Der Antrag zur Portierung muss spätestens bis 31 Tage nach Inkrafttreten der Kündigung gestellt werden.
Warten Kunden länger, ist eine Rufnummernmitnahme mitunter nicht mehr möglich, da die betreffende Nummer bereits anderweitig vergeben sein kann. Eine Rufnummernportierung ist auch bei Prepaid Karten ohne Vertragsbindung möglich. In diesem Fall muss der Kunde eine Verzichtserklärung beim alten Anbieter unterschreiben. Eine Rufnummernmitnahme ist auch bei bestehenden Verträgen möglich und der Kunde hat in diesem Fall das Recht, eine neue Rufnummer nutzen zu können, auch wenn der Vertrag noch läuft.
Durch die neue Nummer wird er alte Vertrag nicht beeinflusst und die fälligen Gebühren müssen weiterhin bezahlt werden. Zwar kann der Kunde von seinem alten Anbieter verlangen, seine Telefonnummer freizugeben, damit er sie zu dem neuen mitnehmen kann, der ist jedoch nicht verpflichtet, sie auch aufzunehmen.
In der Praxis machen die meisten Anbieter damit jedoch keine Probleme, da sie daran interessiert sind, Neukunden für sich zu gewinnen und nicht zu vergraulen. Im Gegenteil, sie bieten Kunden oft sogar eine Prämie an (Wechselbonus), wenn sie ihre Rufnummer mitbringen (portieren). Nicht selten übersteigt sie sogar die Kosten der Rufnummernportierung oder Freigabe beim alten Anbieter. Deren Höhe wurde durch den Europäischen Gerichtshof auf maximal 30,72 Euro begrenzt.
Was ist zu beachten?
Die Rufnummernportierung hat den Vorteil, dass der Kunde sich keine neue Telefonnummer zulegen muss und jeden seiner Kontakte darüber erst zu informieren hat. Gleichzeitig gibt es jedoch auch Nachteile. Weil durch die Portierung die alte Nummer im neuen Netz aktiv ist, können Teilnehmern unter Umständen bei einem Anruf höhere Kosten entstehen.
Damit die Rufnummernportierung durchgeführt werden kann, müssen die Angabe über Name, Geburtsdatum und Rufnummer im alten und neuen Vertrag übereinstimmen. Die Netzbetreiber bieten ihren Kunden verschiedene Möglichkeiten, um festzustellen, zu welchem Netz eine bestimmte Rufnummer gehört. Dazu können sie entweder eine Servicenummer anrufen oder eine SMS versenden.
In den meisten Fällen sind die Anrufe bei diesen Servicenummern kostenlos. Da durch die weite Verbreitung der Smartphones immer mehr Kunden eine Allnet Flatrate haben, spielt es eine immer geringere Rolle, zu welchem Netz die angerufene Nummer gehört. Im Zweifelsfall gibt der zuständige Anbieter gerne weiterführende Informationen.