Wer mit seinem bestehendem Handyvertrag nicht mehr zufrieden ist oder ihn nicht mehr benötigt, muss sich beizeiten Gedanken um eine Kündigung machen, um den Vertrag nicht unnötig lange bezahlen zu müssen. Neben der Kündigungsfrist gibt es noch ein paar weitere Dinge, auf die man gegebenenfalls achten sollte.
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Kündigungsfrist
Vertragstarife haben meist eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich dann ohne Kündigung automatisch immer um ein weiteres Jahr. Wer hier seinen Vertrag kündigen will, kann das frühestens zum Ende der 24 Monate tun. Die Kündigungsfrist liegt bei Laufzeitverträgen in der Regel bei 3 Monaten. Das heißt, mindesten drei Monate vor Ende der Laufzeit muss der Kündigungswunsch dem Mobilfunkanbieter mitgeteilt werden. Da für die Einhaltung der Frist der Zeitpunkt entscheidend ist, zu dem die Kündigung beim Anbieter eingetroffen ist, lieber schon möglichst zeitig kündigen und sich nicht auf die 3 Monate verlassen. Wer die Frist verpasst, dessen Vertrag verlängert sich um weitere 12 Monate.
Bei einem Handyvertrag und Tarifoptionen, die keine Mindestlaufzeit haben und monatlich kündbar sind, gibt es oft eine Kündigungsfrist. Die beträgt meist 14 oder 30 Tage und die Kündigung erfolgt dann zum Ende des folgenden Monats.
Handyvertrag richtig kündigen – aber wie?
Auf jeden Fall sollte der Vertrag schriftlich gekündigt werden. Auch wenn nicht alle Anbieter das explizit in ihren Geschäftsbedingungen erwähnen, viele Provider nehmen eine Kündigung nur an, wenn sie schriftlich per Brief erfolgt. E-Mails oder Fax-Anschreiben werden oft nicht akzeptiert. Dazu als erstes am besten im Internet die Adresse raus suchen, an die das Kündigungsschreiben geschickt werden muss. Im Regelfall sollte sich die Adresse in den FAQs bzw. im Hilfe- /Service-Bereich der Internetseite finden lassen oder Sie suchen direkt auf unseren Anbieterunterseiten.
In dem Anschreiben sollten alle Kundendaten wie Anschrift, Rufnummer und Kundennummer genannt werden. Auch auf eine eindeutige Formulierung wie z.B. „Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit folgender Rufnummer ….“ ist zu achten. Der Termin, zu dem man den Vertrag kündigen möchte, sollte im Schreiben mit erwähnt werden. Bei Tarifen mit Mindestlaufzeit entspricht das dem Ende der Laufzeit. Wer sich nicht sicher ist, zu welchem Zeitpunkt die Kündigung genau möglich ist, das Vertragsverhältnis aber auf jeden Fall demnächst beenden möchte, kann auch angeben, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt werden soll. Ganz wichtig: neben dem Datum des Anschreibens darf die eigene Unterschrift nicht fehlen.
Einige Ratgeber empfehlen sogar, das Kündigungsschreiben als Einschreiben loszuschicken mit einem Rückschein, den man persönlich unterschreibt. So ist sichergestellt, dass die Kündigung ordnungsgemäß zugestellt wurde und man hat bei Bedarf einen Nachweis über die Zusendung. Zudem ist es hilfreich, den Provider im Kündigungsschreiben um eine Bestätigung zu bitten. Darin sollten nochmal alle wesentlichen Daten und Fakten wie z.B. der Termin, zu dem gekündigt wird, aufgeführt sein (das ist vor allem dann wichtig, wenn man selbst im Kündigungsschreiben als Termin den „nächstmöglichen Zeitpunkt“ angegeben hat).
Vordrucke nutzen
Einige Mobilfunk-Anbieter stellen auf ihrer Internetseite Formulare bereit, die bei der Erstellung des Kündigungsschreibens helfen und die am Ende nur noch ausgedruckt, unterschrieben und abgeschickt werden müssen. Im Internet finden sich aber auch neutrale Vorlagen zur Handyvertrag Kündigung, die man als Kunde ebenfalls nutzen kann. Hier müssen nur noch die entsprechenden Daten eingetragen werden.
Tarif- und Anbieterwechsel
Wer seinen Handyvertrag kündigen und anschließend gleich einen neuen Handyvertrag mit Handy nutzen will, sollte sich rechtzeitig Gedanken über einen passenden Tarif machen. Generell gilt, wer nur den Handytarif wechseln will, nicht aber den Anbieter, der muss seinen Vertrag nicht unbedingt kündigen. Denn zumindest bei den Netzbetreibern ist es meist ohne Probleme möglich, zu einem Tarif mit höherer monatlicher Grundgebühr zu wechseln; unter Umständen beträgt dann die neue Laufzeit aber wieder mindestens 24 Monate. Und wer seinen Vertrag mindestens ein Jahr besitzt, kann gegen eine Gebühr eventuell in einen Tarif mit niedrigerer Grundgebühr wechseln. Hier ist es wichtig, sich beim Anbieter zu informieren, welche Möglichkeiten man als Kunde hat seinen Tarif zu wechseln.
Muss der Handyvertrag für einen neuen Tarif aber unbedingt gekündigt werden und soll dabei auch der Anbieter gewechselt werden, dann gilt es, sich rechtzeitig nach einem geeigneten Tarif, eventuell als Handyvertrag ohne Schufa, umzusehen. Denn wer nach seiner Kündigung gleich weiter telefonieren will, sollte etwa zwei Wochen vor dem Kündigungstermin einen neuen Vertrag abschließen. Die Aktivierung einer neuen SIM-Karte dauert meist zwar nur ein paar Stunden oder maximal wenige Tage, aber so kann sichergestellt, dass man auch mit dem Auslaufen des alten Tarifs weiter mobil erreichbar bleibt. Das gilt vor allem für Kunden, die ihre alte Rufnummer mit zum neuen Anbieter nehmen wollen.
Rufnummer mitnehmen
Die Mitnahme der Rufnummer zum neuen Anbieter ist heutzutage eine gängige Praxis. Dafür muss beim neuen Anbieter ein entsprechender Mitnahmeantrag gestellt werden. Das ist aber erst möglich, wenn der alte Anbieter die Kündigung schriftlich bestätigt hat. Den Mitnahmeantrag kann man meist frühestens 4 Monate, bevor der alte Vertrag beendet ist, stellen. Es ist aber auch noch bis zu 4 Wochen nach Ende des alten Vertrages möglich, den Antrag auf Mitnahme der Rufnummer zu stellen. Für die Bearbeitung des Antrags benötigt der neue Anbieter in der Regel 4 bis 9 Tage.
Ganz kostenlos ist dieser Service im Übrigen nicht, denn der alte Anbieter kann eine Bearbeitungsgebühr für das Mitnehmen der Rufnummer erheben. Diese liegt oftmals zwischen 20 und 30 €. Dafür locken viele Anbieter neue Kunden mit einem Wechselbonus bzw. einer Rechnungsgutschrift in Höhe von 25 €, wenn der Kunde seine alte Rufnummer zum neuen Anbieter mitnimmt.
Handyvertrag vorzeitig kündigen
Seinen Vertrag vor Ende der Laufzeit zu kündigen, ist im Normalfall leider nicht möglich. Hier sind Kunden auf die Kulanz der Anbieter angewiesen und müssen nachweisen, dass es sich um einen Härtefall handelt. Wenn zum Beispiel der Vertragsinhaber stirbt, stimmen die Anbieter der vorzeitigen Kündigung in der Regel zu. Ansonsten aber kommt es auf den Einzelfall an, ob sich der Anbieter kulant zeigt. Alternativ gibt es zum Beispiel bei einigen Anbietern die Möglichkeit den Vertrag ruhen zu lassen, wenn man sich zum Beispiel länger im Ausland aufhält.
Prepaid-Verträge kündigen
Auch wenn Prepaid-Verträge meist einfach auslaufen, sobald längere Zeit kein Guthaben mehr aufgeladen wird, kann es sich auch hier lohnen, den Vertrag beim Anbieter schriftlich zu kündigen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man seine Rufnummer mitnehmen möchte. Dafür ist die Kündigung des alten Vertrags eine zwingende Voraussetzung. Für Nutzer, die ihr Prepaid-Konto automatisch per Lastschrift aufladen lassen, empfiehlt sich ebenfalls eine Kündigung. Wer noch Guthaben auf seinem Prepaid-Konto hat, muss seinen Vertrag ebenfalls kündigen, damit das Guthaben wieder ausgezahlt wird.
SIM-Lock entfernen
Handys, die zusammen mit einem Prepaid-Tarif als Bundle erworben wurden, sind oftmals für die SIM-Karten von anderen Netzbetreibern oder anderen Anbietern gesperrt. Um diese Sperre aufzuheben – also den sog. SIM-Lock zu entfernen – , benötigen Kunden die sogenannte IMEI-Nummer. Diese erhält der Nutzer zum Beispiel, indem er im Handy den Code *#06# eingibt. Mit dieser Nummer kann man vom Netzbetreiber dann den Entsperrcode anfordern. Für alle, die ihr Handy bereits länger als 24 Monate haben, ist das Entfernen des SIM-Lock kostenlos. Wer sein Handy noch nicht so lange hat, muss für die Entsperrung etwa 100 € zahlen.
Checkliste
- über Kündigungsfrist informieren
- Adresse für die Kündigung heraussuchen
- Mustervorlage nutzen oder Anschreiben formulieren:
- Eindeutige Formulierung
- Name, Anschrift, Kundennummer, Rufnummer
- Termin der Kündigung
- Datum und Unterschrift
- Um schriftliche Bestätigung bitten
- Kündigungsschreiben per Briefpost versenden
- ggfs. nach neuem Anbieter/Tarif suchen
- Bei Rufnummernmitnahme: spätestens 2 Wochen vor Vertragsende neuen Vertrag abschließen und Antrag auf Mitnahme der Rufnummer stellen
- Bei Prepaid-Verträgen: ggfs. SIM-Lock entfernen